Allgemeine Geschäftsbedingungen für Firma Gasthof-Hotel mit eigener
Metzgereiproduktion Mayer-Herterich GmbH (Paragraphen 1 bis 4)
§ 1 Geltungsbereich
1. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden
Bedingungen.
2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im kaufmännischen
Verkehr auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn wir nicht oder nicht nochmals
ausdrück- lich auf diese Geschäftsbedingungen Bezug genommen haben.
3. Der
Einbeziehung anderer als unseren vorliegenden Geschäftsbedingungen wird hiermit
ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach
Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
4. Mit der Auftragserteilung an uns,
spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer Lieferungen und/oder Leistungen,
erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an.
§ 2 Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsänderungen
1. Mündliche oder fernmündliche Angebote für Leistungen und Lieferungen unseres
Hauses gelten nur, wenn sie von uns unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Reservierungen
von Räumlichkeiten für Veranstaltungen werden ebenfalls erst durch
unsere schriftliche Bestätigung bindend.
2. Unsere Angebote verlieren ihre Wirksamkeit,
wenn uns eine schriftliche Annahmeerklärung nicht binnen einer Frist von zehn
Werktagen nach Zugang unseres Angebots beim Kunden zugeht.
3. Bestellen Kunden
ihrerseits unsere Leistungen und wiederholen sie diese Bestel- lung zu einem späteren
Zeitpunkt (etwa bei telefonischen oder per E-Mail versandten Bestellungen), so sind sie
verpflichtet, auf ihren Erstkontakt ausdrücklich hinzu- weisen. Andernfalls werden wir jede
Bestellung separat behandeln und bei einer eventuellen Stornierung auch als
selbständigen Auftrag abwickeln.
4. Abweichungen zu unserem Angebot bedürfen unserer
schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das
Schriftformerfordernis selbst.
5. Vertragsänderungen bedürfen ebenfalls unserer
schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Stornierungen
Stornofrei bis 14 Tage vor Anreise, 1 Tag vor Anreise mit 80%, am Anreisetag mit 100%
1. Unsere Kunden können mit uns vereinbarte Lieferungen oder Leistungen sowie die
Reservierung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen bis drei Monate vor dem vereinbarten
Leistungs- oder Lieferungszeitpunkt bzw. der Veranstaltung kostenfrei
stornieren.
2. Kann eine Veranstaltung in unseren Räumlichkeiten nicht
durchgeführt werden, ohne dass wir dies zu vertreten haben, so behalten wir uns
folgende Ansprüche ent- sprechend dem Zeitpunkt des Eingangs der Absage vor:
-
Absage zwischen 90 und 30 Tage vor Veranstaltungstermin: Zahlung der
vereinbarten Raummiete nur, sofern wir keine anderweitige Vermietung vornehmen
können.
- Absage zwischen 30 und 15 Tage vor Veranstaltungstermin:
Zahlung der vereinbarten Raummiete in jedem Fall.
- Absage zwischen 15 und 3
Tage vor Veranstaltungstermin: Zahlung der vereinbarten Raummiete zuzüglich
33% des entgangenen Speisenumsatzes gemäß vertraglicher Vereinbarung.
- Absage bis 3
Tage vor Veranstaltungsbeginn: Zahlung der vereinbarten Raummiete zuzüglich
66% des entgangenen Speisenumsatzes gemäß vertraglicher Ver- einbarung.
- Absage bei weniger als 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: vollständige Zahlung des vereinbarten
Preises.
3. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl, unabhängig davon,
ob es sich um eine in unserem Hause oder extern durchgeführte Veranstaltung
handelt, behalten wir unseren Anspruch auf Zahlung der Vergütung für unsere
Lieferungen und Leistungen entsprechend dem Zeitpunkt des Eingangs der
Absage wie folgt:
- Reduzierung der Teilnehmerzahl bis 10 Tage vor dem
vereinbarten Zeitpunkt unserer Lieferung und Leistungserbringung: Der Kunde
muss nur die Vergütung zahlen, die auf die reduzierte Teilnehmerzahl entfällt.
-
Reduzierung der Teilnehmerzahl zwischen 10 und 3 Tage vor dem vereinbarten
Zeitpunkt unserer Lieferung und Leistungserbringung: Der Kunde muss die
Vergütung zahlen, die auf die reduzierte Teilnehmerzahl entfällt, zuzüglich 50% der
auf die nicht erschienenen Teilnehmer entfallenden Vergütung.
- Reduzierung der
Teilnehmerzahl weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Zeitpunkt unserer
Lieferung und Leistungserbringung: Der Kunde muss die vereinbarte Vergütung
vollständig zahlen.
4. Reduziert sich die Teilnehmerzahl bei einer Veranstaltung, die
in unseren Räum- lichkeiten stattfindet, so sind wir berechtigt, den verbleibenden
Teilnehmern der Veranstaltung einer ihrer Anzahl entsprechenden Raum
zuzuweisen.
5. Erhöht sich die Teilnehmerzahl, unabhängig davon, ob eine
Veranstaltung in unse- ren Räumlichkeiten durchgeführt wird, so wird die erhöhte
Teilnehmeranzahl der Abrechnung zugrunde gelegt. berschreitungen von mehr als
5% sind vorab mit uns abzustimmen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in Euro
inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Unsere Rechnungen sind unverzüglich
nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Zahlungen gelten uns
gegenüber erst mit der Gutschrift auf einem unserer Konten als vorgenommen, so dass
wir Schecks, Wechsel und Akzepte nur erfüllungshalber annehmen. Dabei anfallende
Spesen, insbesondere bei Zahlungen oder Überwei- sungen aus dem Ausland, gleich
welcher Art, gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Ferner leisten wir keine Gewähr
für rechtzeitiges Vorzeigen, Protesterhebung und rechtzeitige Rückgabe der Schecks,
Wechsel und Akzepte.
4. Kommt der Kunde mit der Zahlung unserer Rechnung in Verzug,
sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB
bzw. in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank in allen übrigen Fällen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren
Verzugsschadens wird hierdurch nicht berührt.
5. Bei allen Bestellungen, Reservierungen
oder Veranstaltungsbuchungen sind wir berechtigt, 35 % des Auftragswertes bei
Vertragsschluss und weitere 35 % bis zum zehnten Werktag vor unserer
Leistungserbringung als Vorauszahlung zu verlangen. Die Vorauszahlungen sind bar oder
durch Überweisung auf das jeweils von uns an- gegebene Konto zu leisten.
6. Kommt der
Kunde mit dem Ausgleich von Vorauszahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, alle,
insbesondere vorbereitende, Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten oder
einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
7. Soweit Umstände, insbesondere die
Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, eintreten, die Zweifel an der Bonität
unseres Kunden aufkommen lassen, kön- nen wir Vorauszahlungen bis zur Höhe der
vollen Auftragssumme verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Sofern wir in einem
solchen Fall vom Vertrag zurücktre- ten, sind wir berechtigt, zusätzlich 25 % der
Bruttoauftragssumme als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Die
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
Die kompletten AGB finden Sie hier als Pdf-Datei:
Diese beinhalten im Weiteren noch die Paragraphen
§ 5 Aufrechnung
§ 6 Liefer- und Leistungszeit
§ 7 Annahmepflicht des Kunden
§ 8 Teillieferungen
§ 9 Beschaffenheitsangaben
§ 10 Gewährleistung
§ 11 Haftung gegenüber dem Kunden
§ 12 Haftung für Leistungen Dritter
§ 13 Rücktrittsrecht
§ 14 Pflichten des Kunden bei Benutzung unserer Räumlichkeiten
§ 15 Haftung des Kunden bei Veranstaltungen
§ 16 Datenverarbeitung und Datenschutz
§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
>> Hier die AGB der Mayer-Herterich GmbH weiterlesen...
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